Gemäss neuer Gesetzgebung (Steuer für Luxusautos, Schiffe und Flugzeuge) vom Dezember 2011 müssen neu auch Ausländer diese Steuer abdrücken, wenn sie sich mit dem Flieger länger als 48 Stunden in Italien aufhalten.

Vor einem Urlaub dort sollte man sich wegen dieser Sache genauestens informieren!

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Link zu einer genaueren Erläuterung: http://www.fliegen-in-italien.de/luxussteuer.html

 

Januar 2012 - Hannes Locher